- Sonderveranstaltung
- Sọn|der|ver|an|stal|tung, die:einem besonderen Anlass gewidmete Veranstaltung.
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Sonderveranstaltung,Sonderverkauf, im engeren Sinn außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs stattfindende Verkaufsveranstaltung des Einzelhandels, die der Beschleunigung des Warenabsatzes dient und den Eindruck hervorruft, dass besondere Kaufvorteile gewährt werden. Diese Sonderveranstaltungen sind wegen ihrer irreführenden Wirkung unzulässig (§ 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Eine unzulässige Sonderveranstaltung liegt nicht vor, wenn einzelne nach Güte und Preis gekennzeichnete Waren im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes angeboten werden (Sonderangebot). Als Sonderveranstaltung im weiteren Sinn werden Räumungs- und Saisonschlussverkäufe sowie die alle 25 Jahre erlaubten Jubiläumsverkäufe bezeichnet.
Universal-Lexikon. 2012.